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   BFH, 23.04.2008 - X R 20/08   

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https://dejure.org/2008,12964
BFH, 23.04.2008 - X R 20/08 (https://dejure.org/2008,12964)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2008 - X R 20/08 (https://dejure.org/2008,12964)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2008 - X R 20/08 (https://dejure.org/2008,12964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstmaliger Antrag auf Aufhebung angefochtener Bescheide im Revisionsverfahren; Bindung des Revisionsgerichts an die von ihm ausgesprochene Zulassung der Revision; Vorliegen eines Verfahrensfehlers; Zulässigkeit einer vor Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung erhobenen ...

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; AO § ... 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 393 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 35b Abs. 1; ; StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StraBEG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1; ; FGO § 123 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; StPO § 136; ; StPO § 136 Abs. 1; ; StPO § 160 Abs. 1; ; StPO § 163a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung an den Klageantrag bei Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids im Revisionsverfahren; Steuerschätzung eines Einzelunternehmers (Ausbeiners); Anforderungen an die Ausgestaltung einer strafbefreienden Erklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.04.2006 - X R 42/05

    Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten - Wirkung der

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Es ist indessen anerkannt, dass keine Bindung an den Klageantrag gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO besteht, wenn der BFH zu dem Ergebnis gelangt, der angefochtene Bescheid sei (z.B. wegen eingetretener Festsetzungsverjährung) insgesamt rechtswidrig (Senatsurteil vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Der erkennende Senat hat durch Beschluss vom 23. April 2008 die vorliegende die Änderungsbescheide 1999 betreffende Streitsache von dem unter dem Az. X R 20/07 geführten Revisionsverfahren abgetrennt.
  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Denn in diesem Fall wurde die Klage mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zulässig (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BFHE 143, 509, BStBl II 1985, 521).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05

    Revisionsantrag darf nicht über das Klagebegehren im erstinstanzlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist gemäß § 123 Abs. 1 FGO unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 2590/05

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung; Berechnung der als Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Das FG hat die u.a. für 1999 erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1312 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Diese Vorschrift ist daher dann verletzt, wenn das FG den Inhalt der ihm vorliegenden Akten nicht vollständig und einwandfrei berücksichtigt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
    Ein Urteil beruht dann auf einem Verfahrensfehler, wenn die Entscheidung ohne den Mangel unter Zugrundelegung der in dem Urteil vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

    Hierbei handelt es sich aber nicht um eine schon im Zeitpunkt der Klageerhebung notwendige Zugangsvoraussetzung, sondern um eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die erst im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erfüllt sein muss (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17.05.1985 III R 213/82, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 521; vom 29.03.2001 III R 1/99, BStBl II 2001, 432 und vom 23.04.2008 X R 20/08, BFH/NV 2008, 1682).
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